Kostengrundlagenermittlung
Zu Beginn wird eine verlässliche Kostenbasis geschaffen. Je nach Projektstand umfasst dies Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschläge gemäß ÖNORM B 1801-1. Diese bilden die Grundlage für Budgetentscheidungen, Ausschreibung und Vergabe und sorgen für Transparenz über den zu erwartenden Kostenrahmen.
Leistungsverzeichnisse
Die Leistungen werden klar, vollständig und eindeutig beschrieben. Ziel ist eine eindeutige Leistungsabgrenzung, die Interpretationsspielräume minimiert und eine faire Vergleichbarkeit der Angebote ermöglicht. Dabei werden geltende Normen, technische Regeln und projektspezifische Anforderungen berücksichtigt.
Ausschreibung
Die Ausschreibung wird strukturiert vorbereitet und durchgeführt. Alle Bieter erhalten die gleichen, klar definierten Unterlagen, sodass Angebote auf einer einheitlichen Grundlage erstellt werden können. Schnittstellen zu Planung und Fachplanern werden im Vorfeld abgestimmt, um Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden.
Vergabeverfahren
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die eingelangten Angebote formal, rechnerisch und inhaltlich geprüft und miteinander verglichen. Abweichungen, Alternativangebote sowie mögliche Risiken werden transparent dargestellt. Je nach Leistungsumfang werden gezielte Bietergespräche und Verhandlungsgespräche geführt, um Leistungen eindeutig zu klären, Preise zu optimieren und vertragliche Rahmenbedingungen zu präzisieren. Auf dieser Basis erfolgt eine fundierte Vergabeempfehlung als nachvollziehbare Entscheidungs- und Vertragsgrundlage. (freie Form, gemäß ÖNORM A 2050 oder lt. BVergG)